Rheinland-Pfalz - Urteil Flohmarkt am Sonntag auch weiterhin verboten allerdings mit Ausnahmen

04.12.2011 verfasst von Troedelmaerkte.eu

Flohmärkte und Trödelmärkte dürfen grundsätzlich an Sonntagen und Feiertagen nicht veranstaltet werden. Allerdings lässt das Gesetz eine Ausnahme derzeit an verkaufsoffenen Sonntagen zu und der Landesgesetzgeber darf den gesetzlichen Sonntags und Feiertagsschutz unter Berücksichtigung einer geänderten sozialen Wirklichkeit einschränken. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aktuell entschieden.

 

"Öffentlich bemerkbare Tätigkeiten widersprechen verfassungsrechtlich gefordertem Schutz der Sonntags und Feiertagsruhe"

Im Grundgesetz steht die Erwerbsarbeit solle an Sonntagen und Feiertagen grundsätzlich ruhen. Durch die rheinland-pfälzische Landesverfassung wird dieser grundgesetzliche Sonntags und Feiertagsschutz noch gefestigt. Dieses dient einem sozialpolitischem Zweck nämlich der Einhaltung der Arbeitsruhe, aber der Religionsausübung auch. Den verfassungsrechtlich geforderten Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe habe der Landesgesetzgeber in der Weise geregelt, dass an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen unter anderem alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten seien, welche dem Wesen des Sonntags und Feiertages widersprächen. Darunter fallen auch gewerbliche Flohmärkte und Trödelmärkte, durch die die Veranstalter ihren Lebensunterhalt bestreiten. Trotz des breiten Warenangebots handelt es sich um Märkte, welche auf gezielten Umsatz ausgerichtet und dadurch mit einer normalen werktäglichen Marktveranstaltung zu vergleichen sind. Dennoch kann der Gesetzgeber unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben den Sonntags und Feiertagsschutz auch unter Berücksichtigung auf eine veränderte soziale Wirklichkeit lockern. So habe er aktuell die Erlaubnis der Durchführung von Flohmärkten und Trödelmärkten an verkaufsoffenen Sonntagen und Feiertagen gegeben. Auch die Veranstaltung traditioneller Weihnachtsmärkte an Sonntagen sei dadurch zulässig.

Es ist also möglich dass durch das aktuelle Urteil nach und nach wieder mehr Flohmärkte an Sonntagen zugelassen werden, gerade Flohmärkte ohne Neuwarenangebot, die eben dem traditionellen Flohmarkt entsprechen habe da sehr gute Chancen.

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