Neues Gesetz für Flohmärkte in Rheinland-Pfalz soll kommen
17.02.2013 verfasst von Troedelmaerkte.eu
Einen neuen Gesetzesentwurf für Marktsonntage in Rheinland-Pfalz stellte Wirtschaftsministerin Eveline Lemke vor, noch in diesem Sommer soll dieses Gesetz verabschiedet werden.
Laut diesem Entwurf dürfen die Kommunen nur noch 8 Marktsonntage von 11 bis 18 Uhr genehmigen. Davon allerdings nur maximal bis zu vier Flohmärkte. Ausgenommen sind hierbei private Flohmärkte.
Anlass für das neue Gesetz haben hierbei die Discounter gegeben die eine Wettbewerbsverzerrung gesehen hatten, da auf vielen Flohmärkten vermehrt Neuware angeboten wurde.